ENERGIEregion Nürnberg e.V.
07.02.2020

Die EU möchte den CO2-Verbrauch, der durch den Energieverbrauch von Wohngebäuden verursacht wird, deutlich senken und hat deswegen die EED novelliert.


Für Wohnungsunternehmen, Verwalter und Vermieter bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren alle Energiemessgeräte auf eine funkbasierte Fernablesung umgestellt werden müssen, um die Bewohner auch unterjährig über ihren Energie- und Wasserverbrauch zu informieren. Denn die  Energieeffizienz-Richtlinie (EED – Energy Efficiency Directive) schreibt vor, dass ab 2020 installierte Zähler und Heizkostenkostenverteiler fernablesbar sein sollen, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

Ab 2022 sollen Hausbewohner unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten – zuerst mindestens zweimal im Jahr, später monatlich.

Die erwarteten Gesetzesänderungen sind umso relevanter, als die Mess- und Erfassungsgeräte in Gebäuden für mehrere Jahre installiert werden: Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. Die Lebensdauer von Heizkostenverteilern beträgt in der Regel zehn Jahre. Ein bevorstehender Austausch ist ein guter Zeitpunkt, um auf ein fernablesbares Funksystem umzurüsten.

Diese neue Regelung ohne großen Aufwand umzusetzen, ist dank der Cloud-Metering-Plattform von <link https: www.baeren.io _blank external-link-new-window external link in new>baeren.io machbar. Darüber lassen sich unterschiedliche Hersteller von Messgeräten und alle Energiearten erfassen oder verschiedene Auslesekriterien wie z.B. stündlich, täglich, monatlich festlegen. Das ENERGIEregion-Mitglied Baeren.io GmbH bietet jedoch nicht nur die Plattform an, sondern übernimmt – falls gewünscht - auch die Auswahl und Konfiguration passender Gateways oder individueller Auslesekonzept. Wohnungsunternehmen und Nutzer können sich somit direkt auf das Ziel konzentrieren, welches die EU mit der Novellierung verfolgte: Energieverbräuche zu senken!


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