ENERGIEregion Nürnberg e.V.
20.11.2020

EINSPEISEVERGÜTUNG FÜR ÄLTERE PV-ANLAGEN SICHERN!

Bis spätestens Ende Januar 2021 sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur registrieren, sonst droht Vergütungsstopp.


PV-Anlage in der Sonne
Fotolia/Gradt

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats auf, ihre PV-Anlagen, die schon länger am Netz sind, bei der Bundesnetzagentur für das Markstammdatenregister bis spätestens Januar 2021 zu registrieren, ansonsten droht ein vorübergehender Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar 2021!

„Die Bundesnetzbetreiber und die Netzbetreiber weisen schon sehr aktiv auf die Registrierungspflicht hin. Ich mache auch noch einmal deutlich: Registrieren Sie sich. Es ist relativ unkompliziert, nehmen Sie sich die Unterlagen mit den entsprechenden technischen Daten Ihrer Anlage zur Hand und gehen Sie auf die Seite der Bundenetzagentur im Internet“, so Aiwanger.

PV-Anlagen (inkl. Stromspeicher), die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein. PV-Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren.
„In Bayern sind PV-Anlagen im niedrigen sechsstelligen Bereich noch nicht registriert, das betrifft viele Bürgerinnen und Bürger, die einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Wir wollen ein böses Erwachen hinsichtlich vorübergehend eingehaltener Einspeisungsvergütungen ab Februar 2021 vermeiden“, erklärt der Staatsminister.

Das Marktstammdatenregister Web-Portal ist hier zu finden: www.marktstammdatenregister.de

Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

 

 

Kategorien

Kontakt

0911 2529624 info@energieregion.de