ENERGIEregion Nürnberg e.V.
29.01.2021

Der Weg zur Smart Factory

Was bedeutet ein Energieaudit für die Unternehmen?

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Das EDL-Gesetz (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) verpflichtet seit 2015 alle „Nicht-KMU“ zur Durchführung eines Energie-Audits nach DIN 16247-1. Damit möchte man für einen geringeren primären Energieverbrauch sorgen und den Klimaschutz unterstützen.

Auf Grund der Gesetzgebung befinden wir uns bereits in der zweiten Periode der Erfassung. Dazu gibt es neue Anforderungen der BAFA und zusätzliche Leistungen, die Betriebe als Energieeinsparung und Kosteneffizienz nutzen können.

Das Energieaudit ist also ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Energiekosten festzustellen. Dabei wird ermittelt welche Bereiche in einem Unternehmen verbrauchen und wo Einsparpotentiale bestehen. Daher entsteht für die Energieaudits ein hoher wirtschaftlicher Nutzen.

Der Stichtag für die Durchführung des ersten Energieaudits war der 05.12.2015. Dieses Audit muss dann im Turnus von vier Jahren unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchgeführt werden. Diese zweite „Verpflichtungsperiode“ steht demnächst zur Umsetzung an.

Wer ist betroffen / bzw. befreit

Große Unternehmen sind nach § 8 – 8d EDL-G dazu verpflichtet. Weiter sind alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der „KMU-Empfehlung“ der EU sind.

Freigestellt von der Durchführung eines Energieaudits sind Unternehmen, die erfolgreich ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem im Rahmen der Verordnung (EG) # 1221 / 2009 (EMAS) eingeführt haben.

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Ablauf und Durchführung des Energieaudits 16247-1

Schritt 1

Systematisches Erfassen vom Energieeinsatz und der Verbrauchsstruktur

 

Schritt 2

Analyse von Einsparpotentialen mit Hilfe von Vergleichsbetrachtungen

 

Schritt 3

Bewertung von Maßnahmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten

 

Schritt 4

Dokumentation von Datenerhebung, Analyse und Ergebnissen im Auditbericht

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der stichprobenartigen Überprüfung der Energieaudits beauftragt. Weiter stellt das BAFA eine öffentliche Liste von Personen bereit, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste). Diese Personen müssen über die erforderliche Qualifikation nach § 8b EDL-G verfügen.

Um den Energieauditoren die Durchführung der Energieaudits zu erleichtern, wurde in Abstimmung zwischen BAFA und BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) einen Leitfaden erstellt. Dieser Leitfaden bietet Informationen zu den Grundlagen und allgemeinen Fragestellung der Auditierungspflicht der Unternehmen.

Die Plattform „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“ fördert den systematischen und zielgerichteten Erfahrungsaustausch zum Thema Energieaudits.

 

Definition Energieaudit EN 16247-1

 

Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel Energieflüsse und das Potential für Verbesserungen der Energieeffizienz zu identifizieren und darüber zu berichten. Die weiteren grundsätzlichen Anforderungen an Energieaudits sind im § 8a EDL-G und im Merkblatt des BAFA beschrieben.

 

Energieaudit EN 16247-1 als Grundlage für die „Smart Factory“

 

Für ein Audit nach EN 16247-1 erfasst, sammelt, decodiert, entschlüsselt und harmonisiert baeren.io Verbrauchsdaten eines Unternehmens und stellt diese dem qualifizierten Energieauditor zur Verfügung. Dieser überprüft den Energieverbrauch und dessen Ursachen. Aus den gewonnenen Daten werden sehr schnell Verbrauchs-Spitzen sichtbar und daraus kann man Einsparpotenziale ermitteln. Hier kommen die ersten Benefits für das Unternehmen, da nun nicht nur die Energieeffizienz gesteigert wird, sondern auch die Energiekosten gesenkt werden. Des Weiteren hat das Unternehmen durch den Einsatz von Sensorik und Messgeräten die Basis für eine „Smart Factory“ gelegt. Nun kann ein intelligentes Verbrauchsdatenmanagement durchgeführt werden, bei dem nicht nur der Energieverbrauch, sondern auch die Energiekosten gesenkt werden. Nach und nach können immer mehr sensorgestützte „Use-Cases“ (wie z.B. „Lichtüberwachung“, „Leckage-Überwachung“, Funktionsüberwachung Heizung“, Öffnungsstatus von Türen und Fenstern“, „Zutritt zu sensiblen Räumen und Flächen“, „Füllstand von Abfall-Containern“, „Füllstandüberwachung von Öl-Tanks“ usw.) kostengünstig integriert werden.

 

baeren.io unterstützt bei Energieaudits und Zertifizierungen

Gesetzliche Vorgaben erfüllen und dabei alle Leistungen nutzen

 

Die baeren.io GmbH unterstützt mit intelligenter Sensor- und Messtechnik Unternehmen dabei, ein Verbrauchsdaten-Management durchzuführen und die Vorgaben von Zertifizierungen und Energie-Audits (z.B. ISO 50001 oder EN 16247-1 zu erfüllen). Dabei werden sämtliche Verbrauchsdaten erfasst und in „Realtime“ visualisiert. Eine aufwendige manuelle Datenerfassung wird daher überflüssig und mögliche Fehlerquellen bei der Verbrauchsdatenerfassung werden ausgeschlossen. Es ist somit die perfekte Grundlage für die  Kostenoptimierung des Energieeinsatzes und die Erfüllung von Zertifizierungen bzw. Energieaudits geschaffen. Ganz nebenbei wird durch den Einsatz von Sensoren und Messgeräten von den Unternehmen die Basis für eine kostengünstige Erweiterung von zusätzlichen Anwendungsfällen geschaffen.

 

Für weitere Informationen zu den Vorgaben der Energieaudits und Zertifizierung sowie für eine Beratung zu der umfangreichen Leistungspalette von Baeren.io, besuchen Sie die Website unseres ENERGIEregion-Mitglieds oder kontaktieren Sie:

Direkter Ansprechpartner

 

Baeren.io GmbH

Ansprechpartner: Andreas Will 

 +49 173 / 4353843

 +49 931 / 46621920

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Quelle: Baeren.io GmbH

 

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