BMWi erhöht Zuschüsse für Vor-Ort-Energieberatungen
Mit dem Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verschiedene Energieberatungsprogramme angeboten. Ab 1. März 2015 können Haus- und Wohnungseigentümer von höheren Förderbeiträgen für Vor-Ort-Beratungen profitieren. So werden mit der neuen Förderrichtlinie nun 60 Prozent der Kosten förderfähiger Energieberatungen bezuschusst. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern können nach diesem Beschluss mit bis zu 800 Euro unterstützt werden, während für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten bis zu 1100 Euro bezogen werden können.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und in der neuen Förderrichtlinie.