Die Handwerkskammer setzt sich zusammen aus:
- Vollversammlung (Mitgliederversammlung)
Oberstes Organ und Entscheidungsträger ist die Vollversammlung. Das aus 48 Mitgliedern bestehende Gremium setzt sich zu 2/3 Dritteln aus selbständigen handwerklichen Unternehmern und zu 1/3 aus Arbeitnehmervertretern zusammen, die für fünf Jahre von den selbständigen Handwerkern und den im Handwerk tätigen Arbeitnehmern gewählt werden. - Vorstand
An der Spitze der Kammer steht der Vorstand mit dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, die von der Vollversammlung gewählt werden. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, 8 Vertretern der Selbständigen, 4 Mitgliedern der Gesellen. - Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Kammer ist für eine ordentliche und sachgemäße Umsetzung der Geschäfte verantwortlich. Sie gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwaltung der Kammer im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplanes.



