Handwerkskammer für Mittelfranken

Profil

Die Handwerkskammer setzt sich zusammen aus:

  • Vollversammlung (Mitgliederversammlung)
    Oberstes Organ und Entscheidungsträger ist die Vollversammlung. Das aus 48 Mitgliedern bestehende Gremium setzt sich zu 2/3 Dritteln aus selbständigen handwerklichen Unternehmern und zu 1/3 aus Arbeitnehmervertretern zusammen, die für fünf Jahre von den selbständigen Handwerkern und den im Handwerk tätigen Arbeitnehmern gewählt werden.
  • Vorstand
    An der Spitze der Kammer steht der Vorstand mit dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, die von der Vollversammlung gewählt werden. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, 8 Vertretern der Selbständigen, 4 Mitgliedern der Gesellen.
  • Geschäftsführung
    Die Geschäftsführung der Kammer ist für eine ordentliche und sachgemäße Umsetzung der Geschäfte verantwortlich. Sie gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwaltung der Kammer im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplanes.

Service

Wir sind Interessenvertretung

  • zur Unterstützung der gewerblichen Interessen des Handwerks
  • bei Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen und Verwaltungsanordnungen
  • für Darstellung von handwerks- arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Forderungen
  • durch Mitarbeit in Gremien und Organisationen
  • in Zusammenarbeit mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung
  • durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk

Wir bieten Dienstleistungen für unsere Mitgliedsbetriebe

  • Betriebswirtschaftliche, rechtliche, technische und Umweltschutzberatung
  • Rechtsberatung, Arbeits- und Tarifrechtsberatung, Sozialversicherungsberatung
  • Existenzgründungshilfen
  • Betriebsbörse
  • Qualitäts- und Umweltmanagement
  • Seminare der Akademie für Unternehmensführung und Technologie
  • Meisterkurse, Fachkurse, Anpassungsqualifizierungen
  • Vermittlung bei Kundenbeschwerden
  • Einziehung von Handwerksforderungen 
  • Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsberatung
  • Hilfen für benachteiligte Jugendliche
  • Beratung zu Förderprogrammen für berufliche Bildung
  • Austauschprogramme für die berufliche Bildung
  • Kooperation mit berufs- und allgemeinbildenden Schulen
  • Nachwuchswerbung und Berufsorientierung

Wir haben selbstverwaltende und gesetzliche Aufgaben

  • Registrierung der Berufsausbildungsverträge und Berufsumschulungsverträge
  • Regelung der beruflichen Bildung
  • Überbetriebliche Ausbildung
  • Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
  • Meister- und Fortbildungsprüfungen
  • Handwerksrolle
  • Lehrlingsrolle
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Sachverständigenwesen
  • Handelsregister
  • UK-Stellungen und Zurückstellungen vom Wehrdienst
  • Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren
  • Rechtsaufsicht über Kreishandwerkerschaften